e-dec → Passar: die Umstellung
e-dec wird durch Passar abgelöst. Passar 1.0 für Ausfuhr und Durchfuhr ist seit dem 1. Januar 2026 obligatorisch; Passar 2.0 für die Einfuhr wird ab dem 2. Quartal 2026 schrittweise eingeführt, Passar 3.0 folgt später. Anmeldungen wechseln von e-decs getrennten Anwendungen zu strukturierten Passar-Nachrichten auf einer Plattform.
Was sich ändert
e-dec war das bisherige System des BAZG und nutzte getrennte Anwendungen und Formulare für Ausfuhr und Einfuhr. Mit Passar werden Anmeldungen stattdessen als strukturierte Nachrichten auf einer einzigen Plattform übermittelt.
Die Ergebnisse (Ausgaben) sind dabei:
- PAEAD — Veranlagungsverfügung Ausfuhr.
- PAIAD — Ausgabe der Einfuhr mit Abgaben und Mehrwertsteuer.
- TSAD und PADTS — für die Durchfuhr.
- der digitale EUR.1-Ursprungsnachweis.
Diese sind auf ePortal.admin.ch einsehbar. Allgemeine Informationen veröffentlicht das BAZG (bazg.admin.ch).
Zeitplan der Ablösung
- Passar 1.0 (Ausfuhr und Durchfuhr) ist seit dem 1. Januar 2026 obligatorisch.
- Passar 2.0 (Einfuhr) wird ab dem 2. Quartal 2026 schrittweise eingeführt.
- Passar 3.0 folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Mehr zum System und zu den Ausbaustufen steht auf der Seite Was ist Passar?.
So bereiten Sie die Umstellung vor
Verbinden Sie Ihre ERP-Daten. Zolli meldet autonom auf Passar an und kann während des Übergangs parallel zu Ihrem bestehenden Prozess laufen, sodass sich die Ergebnisse vor der vollständigen Umstellung vergleichen lassen.
Weitere Antworten zur Umstellung finden Sie in den häufigen Fragen.